Häufig gestellte Fragen zur Fahrradversicherung
Versichert ist das im Versicherungsschein bezeichnete E-Bike/Fahrrad. Die Identifikation erfolgt über die Rahmennummer oder die Codierungsnummer. Darüber hinaus besteht Versicherungsschutz für das persönliche Fahrradzubehör und Fahrradgepäck – siehe Punkt 06 „Fahrradzubehör“.
Bei dem SofortschutzPLUS handelt es sich um eine Allgefahrendeckung ink. Verschleiß (siehe Puntk10 – „Verschleiß“). Somit besteht Versicherungsschutz sowohl bei Straftaten durch Dritte (Diebstahl, Sachbeschädigung) als auch bei grundsätzlichen Beschädigungen ( z. B. Sturz- und Unfallschäden, Konstruktionsschäden sowie Schäden durch Bedienfehler).
- Kaufpreis des Rades (Neuwert)
- fest mit dem Fahrrad verbundene und zur Funktion des Fahrrades gehörende Teile, welche zusätzlich verbaut wurden und den Wert des Rades beeinflussen (z.B. Sportlenker, ergonomischer Sattel, verbesserte Schaltkomponente)
- loses Fahrradzubehör, welches nicht unter Punkt 06 aufgeführt und beitragsfrei versichert ist, kann, soweit es einen Kaufbeleg gibt, in der Versicherungssumme berücksichtigt werden (z.B. Fahrradmultifunktionsgeräte wie Garmin/Wahoo etc.)
Grundsätzlich wird der bezahlte Wert als Versicherungssumme angesetzt. Sollte auf der Rechnung jedoch der ursprüngliche Wert (nicht der UVP des Herstellers) des Fahrrades vermerkt sein (Neuwert), können Sie sich aussuchen, ob Sie den rabattierten oder ursprünglichen Wert zugrunde legen.
Fahrradzubehör:
Loses mit dem Fahrrad verbundenes Zubehör (z.B. Fahrradschloss, Licht, Fahrradtasche) – gemäß unserer Zubehörliste (FAQ Punkt 6) - ist beitragsfrei mitversichert und muss nicht in die Summe inkludiert werden. Weiteres Zubehör kann, soweit eine Rechnung vorliegt und gewünscht, in die Versicherungssumme aufgenommen werden (z.B. Fahrradcomputer Garmin).
- Lastenräder,
- Rennräder,
- Triathlonräder,
- Mountainbikes,
- Downhill-Räder,
- Liegefahrräder.
Ja, gerne versichern wir auch Gebrauchträder. Dies sind für uns alle Räder, bei denen Sie nicht Erstbesitzer sind. Ausgenommen hiervon sind Diensträder oder finanzierte Fahrräder – siehe Punkt 05 - „Dienstrad/JobRad“.
Gebrauchte Fahrräder versichern wir ausschließlich zum Kaufpreis gemäß Gebrauchtkaufvertrag.
Ja, wir versichern auf Wunsch auch Diensträder (finanziert o. geleast, z.B. über JobRad). Die Versicherung kann auch dann abgeschlossen werden, wenn das Leasing o. die Finanzierung beendet ist und eine Anschlussdeckung benötigt wird. Wir versichern diese Art von Fahrräder immer zum Neuwert und nicht als Gebrauchtrad.
Als Versicherungssumme geben Sie bitte den ursprünglichen, vollständigen Leasing o. Finanzierungsbetrag an (ggf. abzg. Rabatten)
Es besteht eine beitragsfreie Versicherung für das persönliche Fahrradzubehör und Fahrradgepäck gemäß unserer Zubehörliste. Die Entschädigungsgrenze ist auf 600,00€ je Teil und 1.500,00€ je Versicherungsfall beschränkt. Bei Radreisen (3-30 Tage) besteht eine erweiterte Deckung von maximal 3.000,00€ je Versicherungsfall.
Versichertes Fahrradzubehör und -gepäck:- Anhänger - Beleuchtung - Fahrradkompass - Fahrradkorb - Fahrradschloss - Fahrradtasche - Fahrradwimpel - Helm
- Hygieneartikel - lsomatte - Kartenhalter - Kartenmaterial - Kilometerzähler - Kindersitz - Kleidung - Klingel - Kochgeschirr
- Luftmatratze - Luftpumpe - Reflektor - Regenschutzplane - Sattelkissen - Schlafsack - Schleppstange - Schloss - Spiegel
- Steckschutzblech - Tachometer (keine Multifunktionsgerate) - Trinkflasche - Werkzeug / Flickzeug - Werkzeugtasche – Zelt
Ja, Versicherungsschutz besteht rund um die Uhr / weltweit. Eine zeitliche Beschränkung gibt es nicht.
Die Teilnahme an Trainingsfahrten und Veranstaltungen zur Erreichung von Höchstgeschwindigkeiten gilt als mitversichert, wenn es um lizenzfreie Amateur-Rennen bzw. „Jedermann-Rennen“ handelt. Ausgeschlossen sind Profirennen sowie Mountainbike-Veranstaltungen jeder Art.
Ist die Absicherung für Profirennen oder Mountainbike-Veranstaltungen gewünscht, ist dies auf Anfrage möglich. Bitte kontaktieren Sie uns via Mail an: info@bike-ass.de
Als ADFC-Mitglied erhalten Sie einen Nachlass von 10% auf den SofortschutzPLUS. Der Nachlass wird automatisch hinterlegt.
Beschädigungen infolge von Verschleiß sind versichert, wenn das Fahrrad (inklusive Akku und Motor) zum Schadenzeitpunkt nicht älter als 5 Jahre ist. Berechnungsgrundlage hierfür ist das Rechnungsdatum der ersten Verkaufsrechnung des Fahrrads.
Es erfolgt eine Erstattung bei Schäden durch Verschleiß an:- Fahrradteilen, welche fest mit dem Fahrrad verbunden sind und der Funktion dienen (z. B. Reifen, Bremsen). Dem gleichgesetzt sind auch Teile, welche durch Schnellspanner oder Gleichartiges verbunden sind.
- Akku, Motor und Steuerungseinheiten
Die Kosten für den Austausch des Akkus infolge von Verschleiß sind erstattungsfähig, wenn die vom Hersteller angegebene technische Leistungskapazität dauerhaft um 50% unterschritten wird.
Der SofortschutzPLUS ist für Kunden in Deutschland und Österreich verfügbar. Voraussetzung ist eine Meldeadresse/Anschrift in Deutschland/Österreich. Der Versicherungsnehmer muss zudem mindestens 18 Jahre alt sein.
Ist der Versicherungsnehmer nicht der Käufer des Fahrrads (z.B. Geschenk), kann die Versicherung dennoch abgeschlossen werden. Es muss jedoch eine Händlerrechnung oder einen Gebrauchtkaufvertrag geben.
Ihr Fahrrad muss laut den geltenden Versicherungsbedingungen mit einem verkehrsüblichen Schloss gesichert werden, wenn es sich nicht innerhalb von verschlossenen Räumlichkeiten befindet (zu denen nur Sie Zugriff haben). Als verkehrsübliches Schloss gelten alle im Handel erhältlichen Schlösser.
Unsere Empfehlung: Geben Sie ca. 2-5% des Fahrradwerts für ein gutes Schloss aus. Bei einem Radwert von 3.000€ wären dies ca. 90,00€. Dies ist jedoch keine Pflicht sondern lediglich eine Empfehlung.
Näheres zu empfehlenswerten Schlössern finden Sie auf der Internetseite des ADFC: https://www.adfc.de/artikel/fahrradschloss-typen
Angegeben werden müssen alle Arten von Fahrradschäden, zu denen in der Vergangenheit eine Entschädigungszahlung geleistet wurde. Dies können beispielsweise Diebstahlschäden, Sturzschäden oder auch Verschleißschäden sind. Eine Mindest- oder Höchstgrenze gibt es nicht.
Im Schadenfall schicken Sie uns bitte die Schadenanzeige (Verlinkung Downloads Schadenanzeige) an info@bike-ass.de .
Bei Straftaten durch Dritte ist zudem eine polizeiliche Meldung vorzunehmen.
Bitte nehmen Sie immer zuerst Kontakt zu uns auf, bevor Sie Reparaturmaßnahmen durchführen lassen.
Für Radfahrende bieten wir beispielsweise einen Fahrrad-Schutzbrief, eine Fahrradunfallversicherung oder auch eine Privathaftpflicht ink. Radrennen an.
Gerne beraten wir Sie individuell zu unseren Versicherungsprodukten.
Ihr Frage konnte nicht beantwortet werden? Gerne hilft Ihnen unser BIKE-Team weiter!
Kontaktdaten:P&P Pergande & Pöthe GmbH
BIKE-ASSekuranz
Tel: 040 682 86 90
Mail: info@bike-ass.de
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